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Der Kreis Borken bietet Ihnen neue Perspektiven für Ihre berufliche Weiterentwicklung und ermöglicht eine Qualifizierung für den

Quereinstieg als Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter (w/m/d)

Wir bieten Ihnen:

  • eine gute und abwechslungsreiche Arbeit
  • die Aussicht auf eine sinnstiftende und zukunftsorientierte Beschäftigung in einer großen Behörde
  • moderne und ergonomische Arbeitsplätze mit guter Technikunterstützung
  • ein gutes Arbeitsklima in einem leistungsstarken und engagierten Team
  • Fortbildungsmöglichkeiten und individuelle berufliche Entwicklungsmöglichkeiten
  • ein betriebliches Gesundheitsmanagement
  • eine Kantine mit täglich wechselnden, frisch gekochten Gerichten
  • gute Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch flexible Arbeitszeitregelungen und Kinderbetreuung in den Sommerferien

Das bringen Sie mit:

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Bankkauffrau / Bankkaufmann, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r oder eine kaufmännisch-verwaltende Ausbildung mit mindestens dreijähriger Ausbildungszeit
  • Bereitschaft, den Verwaltungslehrgang I berufsbegleitend zu besuchen
  • Interesse an Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
  • ausgeprägte Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft
  • hohes Engagement, gute Teamfähigkeit und Eigeninitiative
  • lösungsorientiertes und innovatives Arbeiten
  • Dienstleistungsorientierung

Allgemeines:

  • Zu Beginn des Auswahlverfahrens wird ein Online-Eignungstest durchgeführt.
  • Die praktische Qualifizierung beginnt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und erfolgt in der Kreisverwaltung Borken auf einer Stelle in der Sachbearbeitung. Mögliche Einsatzbereiche liegen z. B. im Fachbereich Verkehr in der Zulassungsstelle oder im Fachbereich Jugend und Familie im Bereich der Elternbeitragserhebung. Darüber hinaus können sich auch andere Einsatzstellen ergeben.
  • Die theoretische Qualifizierung erfolgt am Studieninstitut Westfalen-Lippe in Münster, Lehrgangsbeginn ist voraussichtlich im September 2025. Die Lehrgangsdauer beträgt ca. zwei Jahre.

Vergütung:

Während der Ausbildung erfolgt die Vergütung nach E 5 TVöD, ggf. mit Zahlung einer Zulage. Bei einer Übernahme wird eine Vergütung entsprechend der besetzten Stelle gewährt.

Rahmenbedingungen

Die Einstellung erfolgt zunächst befristet, eine Übernahme nach dem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs wird in Aussicht gestellt.

Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht; bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden sie bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person der Mitbewerberin bzw. des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bewerbungen richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 27. April 2025 online an den Kreis Borken. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen per E-Mail aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit nicht berücksichtigt werden können.

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